Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lynx Deutschland GmbH – Zum Hasenacker 3 – 31749 Auetal

Für alle Vertragsbeziehungen zwischen unserer Firma und den inländischen und ausländischen Abnehmern unserer Fabrikate einschließlich Arbeitsausführungen, wie z.B. Montagen und Reparaturen gelten die nachfolgenden Bedingungen:

1. Unsere Angebote sind in allen Fällen freibleibend.

Andere Vertragsbedingungen des Bestellers werden für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

Weitere Vereinbarungen werden ungültig, wenn wir sie nicht innerhalb einer Woche schriftlich bestätigen.

Der Liefervertrag soll gelten, auch wenn einzelne Abmachungen nicht wirksam sind. Der Besteller kann Rechte aus dem Vertrag nicht übertragen.

2. Lieferung und Transport erfolgen auf Gefahr und Kosten des Abnehmers. Eine Transportversicherung wird von uns nur im Auftrag und dann zu Lasten des Abnehmers abgeschlossen. Dies gilt auch für Waren- und Reparatursendungen, die wir “frei” versenden. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Die Lieferung erfolgt ab unserer Firma. Verpackungen können am Sitz unserer Firma zurückgegeben werden. Eine Abholpflicht besteht auf jeden Fall nicht. Nach Ablauf einer Abnahmefrist sind wir zur Lieferung nicht mehr verpflichtet. Teillieferungen sind zulässig. Wir dürfen vom Vertrag zurücktreten, Vorauszahlungen verlangen oder unsere Lieferungen von der Hergabe von Sicherheiten abhängig machen, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen. Diese Rechte bestehen insbesondere, wenn fällige Forderungen trotz Mahnung nicht sofort beglichen werden.

3. Nicht von uns zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von unseren Lieferpflichten. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig. Dem Abnehmer verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht.

4. Die in den Preislisten angegebenen Preise sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich auf Lieferung ab Werk unverpackt, unversichert, unverzollt und ohne Mehrwertsteuer. Reparaturkosten sowie verauslagte Kosten sind grundsätzlich nicht skontierbar. Ab dem Fälligkeitstermin unserer Forderungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Uns zustehende etwaige weitergehende Ansprüche wegen Verzuges bleiben hiervon unberührt.

5. Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung offenstehenden Forderungen unser Eigentum. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Abnehmer eine wechselmäßige Haftung für uns begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Abnehmer als Bezogenen. Die Be- und Verarbeitung unserer Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestande in dem Bruchteil zu, der dem Rechnungswert unserer Ware zum Rechnungswert sämtlicher fremder Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. Erwirbt der Abnehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns im Verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Der Abnehmer verwahrt diese unentgeltlich für uns. Die entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

Nur Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung unserer Ware, sei es vor oder nach Verarbeitung und nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Eine Weiterveräußerung ist untersagt, wenn die Forderungen aus dem Weiterverkauf nicht auf uns übergehen. Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder zusammen mit fremden Waren erfolgt.

Wir nehmen die Abtretung an. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware.

Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.

Die Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware, hat uns der Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z.B. Pfändungsprotokolle) mitzuteilen und den Dritten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Die uns durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Musterlieferungen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Der Besteller ist berechtigt, die als Musterlieferung gelieferte Ware binnen 4 Wochen ab Datum des Versandtages zurückzugeben. Die Rücknahme erfolgt nur im Originalzustand frei Haus. Nach Ablauf einer Frist von 6 Wochen ab Datum des Versandtages erfolgt Rechnungsstellung bezüglich der Musterlieferung.

6. Bei Vorliegen von Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen – auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften – leisten wir nur nach den folgenden Bedingungen Gewähr:

a) Ist der Besteller Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zur Vornahme uns aller notwendig erscheinenden Änderungen oder der Ersatzlieferung hat der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, dann sind wir von der Mängelhaftung befreit. Beanstandete Teile sind uns erst auf unsere schriftliche Anforderung zurückzusenden. Die Frachtkosten dafür trägt der Besteller. Ersetzte Teile werden wieder unser Eigentum.

b) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

c) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dem Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

d) Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Besteller nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

e) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

f) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

g) Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

h) Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

i) Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferanten dieses Erzeugnisses zustehen, es sei denn, diese Ansprüche können wegen Vermögenslosigkeit des Lieferanten nicht durchgesetzt werden.

j) Für Schäden, die aus nachstehenden Gründen entstanden sind, wird keine Gewähr übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

k) Unsere Haftung erlischt, wenn Nacharbeiten, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommen werden.

l) Die Erhebung der Mängelrüge entbindet den Besteller nicht von der Erfüllung seiner Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungsbedingungen einzuhalten.

7. Andere Ansprüche gegen uns und unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Ersatz von Aufwendungen oder Schadensersatz, insbesondere Mangelfolgeschäden, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Eigentumsverletzung, entgangenen Gewinn oder aus fahrlässig begangener unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlers zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlichen Vertragspflichten nicht.

Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, wobei wir die Pflichtverletzung uns auch anrechnen müssen, wenn diese von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorgenommen wird.

8. Zur Aufrechnung oder Einbehaltung ist der Abnehmer nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart worden sind, werden nicht anerkannt.

9. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, werden alle offenen Rechnungen einschließlich derjenigen, für die Wechsel gegeben wurden, sofort fällig. Wir sind ferner berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles nur gegen Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit auszuführen. Im Falle des Rücktritts haben wir gegen den Käufer neben unserem Anspruch auf Rückgabe der gelieferten Fabrikate zum Zeitwert Anspruch auf Ersatz unserer Auslagen und Kosten.

10. Üben wir gegenüber dem Abnehmer oder anderen Personen irgendwelche Nachsicht, so gilt das nicht als Verzicht auf die Einhaltung der Vertragsbedingungen.

11. Sämtliche Vertragsvereinbarungen einschließlich Abreden oder Zusagen bei Vertragsanbahnung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Stillschweigen gilt in keinem Fall als Zustimmung.

12. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist unser Sitz, auch wenn Verkäufe oder Lieferungen von einer Niederlassung vorgenommen werden. Gerichtsstand – auch für Wechsel- und Scheckprozesse – ist unser Sitz. Ohne Rücksicht auf die Höhe des Objektes steht für uns das Recht zu, beim Amtsgericht Hannover zu klagen oder nach unserer Wahl auch bei dem für den Sitz des Käufers örtlich und sachlich zuständigen Gericht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze. Gerichtsstand im Verhältnis zu Vollkaufleuten – auch für Wechsel- und Scheckprozesse – ist unser Sitz.

13. Unsere Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Anders lautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden.

14. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bestimmungen im Übrigen nicht.

15. Soweit diese Verkaufsbedingungen nicht anders bestimmen, gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in der jeweils letztgültigen Fassung.